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Konsolidierung

Konsolidierung

Das Konsolidierungsmodul ist konzipiert für alle Unternehmen, für die nach §290 Abs. 1 HGB eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht.

Es eignet sich auch für Gesellschaften mit In- und ausländischen Beteiligungen, die keinem gesetzlichen Zwang zur Konsolidierung unterliegen, aber aus Eigeninteresse einen umfassenden Überblick über die konsolidierte Gruppe gewinnen wollen.

Die Konsolidierungsbuchungen erfolgen über eine integrierte Nachbuchungsliste und sind weitestgehend automatisiert.

Die Konsolidierung kann flexibel je Monat, im Quartal oder auch nur jährlich durchgeführt werden. Die Konsolidierung der Planwerte ist automatisiert

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